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  AGB  
(Stand: August 2019)


1. Allgemeines

1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die LMIS AG mit dem Auftraggeber über Lieferungen und Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

1.2. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der LMIS AG abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die LMIS AG nicht an, auch wenn die LMIS AG diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der LMIS AG.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung der LMIS AG. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.

2.2. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung und Rücksendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der LMIS AG vom Auftraggeber zustande, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber.

2.3. Mündliche Anfragen oder Reservierungen sind keine Aufträge und werden regelmäßig 14 Tage vor festgelegten Lieferungs- und Leistungsbeginn gelöscht, wenn bis dahin keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

2.4. Aufträge kann der Auftraggeber innerhalb der auf der Auftragsbestätigung an­ge­gebenen Frist annehmen. Der Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und den nachfolgenden Bedingungen.

3. Vertragsgegenstand

Die unten aufgeführten Dienstleistungen sind Angebote der LMIS AG. Folglich werden alle Verträge aus diesen Dienstleistungen mit der LMIS AG geschlossen. Folgende Dienstleistungen können Gegenstand des Vertrages werden.

3.1. LMIS

3.1.1. Die LMIS ist ein Angebot der LMIS AG.
3.1.2. Vertragsgegenstand der LMIS ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Software. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von individuellen Softwarelösungen im Web- und Serverbereich, Enterprise Application, Integration und Business Process Management.

3.2.   LMISacademy

3.2.1. Die LMISacademy ist ein Angebot der LMIS AG.
3.2.2. Vertragsgegenstand der LMISacademy ist die Erbringung von offene Seminarleistungen. Dazu gehört insbesondere die Konzeptionierung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
3.2.3. Zu den Seminarleistungen gehören nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
3.2.4.   Ergänzende Bestimmungen für die LMISacademy sind unter Punkt 12 zu finden.

4. Preise

4.1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestehen keine angebots- und kundenspezifischen Preisvereinbarungen, so werden erteilte Aufträge zu den am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listenpreisen der LMIS AG ausgeführt.
4.2. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Osnabrück. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber, falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

5. Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 14 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Lieferungs- und Leistungsbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor Lieferungs- und Leistungsbeginn hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der LMIS AG zu ersetzen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 8 Tage vor Lieferungs- und Leistungsbeginn hat der Auftraggeber die vereinbarten Preise zzgl. der gegebenenfalls entstandenen Kosten (Reise- und Hotelkosten, Unterlagen, Hardware etc.) der LMIS AG zu ersetzen.

6. Vertragsdurchführung

6.1. Die LMIS AG ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der LMIS AG die Schulungs­ausstattung oder andere Gegebenheiten die erfolgreiche Durch­führung der Leistung gefährden sowie wenn der in der Auftrags­bestätigung geforderte Lieferungs- und Leistungs­umfang nicht den tatsächlich gewünschten Gegebenheiten entspricht. In diesen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung des Preises verpflichtet.
6.2. Der Auftraggeber stellt der LMIS AG diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der LMIS AG nötig sind.

7. Mitarbeiterschutz

7.1. Der Auftraggeber sichert der LMIS AG ab dem Datum der Auftragsbestätigung und für zwei Jahre nach der Beendigung der letzten Lieferung und Leistung einen Mitarbeiterschutz zu. Unter diesen Mitarbeiterschutz fallen alle direkten und indirekten Formen der Beschäftigung durch den Auftraggeber, wie Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit oder die Tätigkeit als Gesellschafter eines Unternehmens. Nicht von diesem Mitarbeiterschutz betroffen sind Personen, die dem Auftraggeber ohne Vermittlung durch den Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden. Die Nachweispflicht trägt der Auftraggeber.
7.2. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, hat er für jeden Fall, unabhängig vom Eintritt eines Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 an die LMIS AG zu zahlen, wenn die LMIS AG dieses unter Angabe des Pflichtverstoßes schriftlich vom Auftraggeber verlangt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

8. Haftung

8.1. Die LMIS AG haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch ihre Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der LMIS AG, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet die LMIS AG uneingeschränkt. Ebenso haftet die LMIS AG für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.2. Für alle Schäden ist die Haftung der LMIS AG auf die Ersatzleistung seiner Haftpflichtversicherung begrenzt.
8.3. Soweit eine Haftung der LMIS AG ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Gewährleistung bei Kaufleuten

Handelt es sich bei der anderen Vertragspartei (Auftraggeber) um einen Kaufmann im Sinne von § 1 HGB, unterliegt er der Rügeplicht.

9.1. Rügepflicht
Der Auftraggeber hat nach der Lieferung der Software, diese unverzüglich zu untersuchen und abzunehmen. Werden Mängel bei der Untersuchung entdeckt, hat der Auftraggeber dies unverzüglich gegenüber der LMIS AG anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 HGB).
9.2. Beschränkung der Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche auf eine individuelle Software sind auf sechs Monate (nach der Abnahme) beschränkt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt (siehe hierfür Punkt 8).

 10. Zahlungsbedingungen

10.1. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug kostenfrei an die LMIS AG fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat er die Forderung des Verwenders während des Verzugs mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die Geltendmachung oder Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt erhalten.
10.2. Die LMIS AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist LMIS AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
10.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der LMIS AG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
10.4. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne recht­fertigen­den Grund abgewichen wird, kann die LMIS AG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheits­leistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
10.5. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der LMIS AG für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich LMIS AG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die LMIS AG berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
10.6. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich einschränken, ist der Verwender berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

 11. Datenschutz

11.1. Zur Optimierung unserer Webseite sammeln und speichern wir Daten, z. B. Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufs, die Seite, von der Sie unsere Seite aufrufen und ähnliches, sofern Sie dieser Datenerhebung und -speicherung nicht widersprechen. Dies erfolgt anonymisiert, ohne den Benutzer der Seite persönlich zu identifizieren. Ggf. werden Nutzerprofile mittels eines Pseudonyms erstellt. Auch hierbei erfolgt keine Verbindung zwischen der hinter dem Pseudonym stehenden Person mit den erhobenen Nutzungsdaten. Zur Datenerhebung und Speicherung setzen wir auch Cookies ein. Auch diese erheben Daten nur in anonymisierte Form.

 12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Die LMIS AG behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Auftraggeber verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder Nutzung der Lieferungen und Leistungen der LMIS AG erklären sich die Auftraggeber mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden.
12.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Osnabrück, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die LMIS AG ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
12.4. Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5. Diese Geschäftsbeziehungen gelten nur bei Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), sofern der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gegenüber einer Handelsgesellschaft, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
12.6. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der LMIS AG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden und der Verwender sich das Recht vorbehält, dem Kreditversicherer sie für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.
12.7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts­be­ding­ungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

 13. Besondere Bestimmungen für Produkte der LMISacademy

13.1. Widerrufsrecht und Absagen
13.1.1. Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, auf dessen Bestehen wir Sie in diesem Falle besonders hingewiesen haben, können Sie Ihre Anmeldung bis 7 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 6 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die halbe Seminargebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.
13.1.2. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
13.2. Gebühren
13.2.1. Die Gebühren für den Besuch unserer offenen Seminare sind 14 Tage vor dem Seminartermin fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Forderung während des Verzugs mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach §247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung oder Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden bleibt erhalten.
13.2.2. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages. Damit gewähren wir Ihnen folgende Rabatte auf die Seminargebühren: 5% ab 25 TEUR, 10% ab 50 TEUR, 15% ab 75 TEUR
13.2.3. Unsere Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die Sie von uns oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhalten.
13.3. Änderungsvorbehalt
Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf unserer Webseite www.lmisacademy.de finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.
13.4. Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
13.5. Urheber- und Markenrechte
In den Seminaren der LMIS AG wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Weiterhin darf diese Software nicht aus dem Seminarraum entfernt werden.
13.6. Leistung
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet.
13.7. Verpflichtungen der Teilnehmer
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.


LMIS AG
Neumarkt 1
49074 Osnabrück

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